Elternkreis Mettmann

Selbsthilfegruppe für Eltern suchtkranker Kinder

Gemeinsam Wege suchen

An dieser Stelle findet Ihr unser Glossar der ambulanten Hilfen und Programme im Suchtbereich.

In alphabetischer Reihenfolge sind die uns bekannten Hilfen aufgeführt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie soll Euch einige Begriffe, Abkürzungen und Institutionen näherbringen und bei der Orientierung helfen.


AGH-MAE (s. auch EGH) = Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zählt zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen (ALG II Empfänger) und Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt beitragen soll. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt üblicherweise 1,00 € pro Stunde und wird zusätzlich zum ALG II gezahlt.

 

Angehörigengruppen – Gruppen-Gesprächsangebot, das meist von einem Therapeuten geleitet wird und häufig in den Reha- Kliniken für die Angehörigen von Suchtpatienten angeboten wird. Es gibt auch unabhängige Selbsthilfegruppen für Angehörige (s. Selbsthilfe)

 

Ambulante Erziehungshilfe (AEH)

AEH gehört zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und ist eine auf die Bedürfnisse des jungen Menschen und seiner Familie ausgerichtet Hilfe bei schwierigen Problemlagen oder Lebenssituationen. Sie ist eine freiwillig einzufordernde Leistung des Staates und wird beim örtlichen Jugendamt beantragt. Bei minderjährigen Kindern = Leistungen nach § 35a, SGB V III/ drohende seelische Behinderung - Verlängerung der Leistungen bis zum 21./max. bis zum 27. Lebensjahr gemäß 41 SGB VIII.

Zu den Angeboten der AEH gehören auch die Sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehungsbeistandsschaft. Die Angebote werden sowohl von den öffentlichen Trägern (Jugendamt) als auch von freien Trägern (zB. Diakonie, Caritas… oder andere Institutionen, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt wurden) betrieben.

Für Kinder/Jugendliche und deren Eltern gibt es auch eine aufsuchende Beratung durch das Jugendamt.

 

Ambulant betreutes Wohnen 

Das Ambulante betreute Wohnen ist ein Angebot für Menschen, die an einer psychischen Erkrankung oder Suchtkrankheit leiden, mindestens 18 Jahre alt sind und Unterstützung zum oder beim selbständigen Wohnen benötigen. ABW ist vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe”. Die Hilfen können alle Bereiche des täglichen Lebens umfassen, beispielsweise Anleitung bei der Haushaltsführung, Förderung einer angemessene Tagesstruktur, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Arztbesuchen oder Begleitung in schwierigen Lebenslagen.

 

Ambulante Psychotherapie 

Seit 2011 ist eine ambulante Psychotherapie in begrenztem Umfang u.a. bei Drogenabhängigkeit möglich, auch wenn noch keine Suchtmittelfreiheit besteht. Diese wird durch die Krankenkassen finanziert. Voraussetzung ist, dass Betroffene erste Schritte in Richtung einer Abstinenz unternommen haben. 

 

Ambulante Rehabilitation - Entwöhnungsbehandlung im Lebenskontext 

Es gibt Konzepte für eine ambulante Rehabilitation auch bei Abhängigkeit von illegalen Drogen, wie Cannabis, Amphetamine, Partydrogen, Kokain, Opiate und Polytoxikomanie. Geeignet ist diese Thearapieform für Menschen mit starkem Abstinenzwillen, die in einem relativ stabilen, intakten Umfeld leben und einen strukturieren und ausgefüllten Tagesablauf haben.

 

Ambulante Nachsorge

Die Ambulante Nachsorge nach einer stationärer Entwöhnungsbehandlung dient dazu, die während der medizinischen Rehabilitation erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Alltag zu erproben und umzusetzen. Sie umfasst Einzel- und/ oder Gruppengespräche über einen Zeitraum von 6-12 Monaten und soll die Abstinenz absichern.

 

Aufsuchende Beratung

Angebote der aufsuchenden Beratung werden durch die verschiedenen Beratungsstellen wie zuvor benannt, abgedeckt. 

 

Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) 

Ist eine Kooperation zwischen Gesundheitsamt und Suchthilfeträgern und vermittelt im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit drogenabhängige Menschen in das bestehende Suchhilfesystem.

 

Aufsuchende und Vorsorgende Hilfen - Sozialpsychiatrischer Dienst

Aufsuchende Hilfen für Menschen mit schweren psychischen Problemen sind auch Schwerpunkt der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPD), der normalerweise den Gesundheitsämtern angegliedert ist.

Der SPD übernimmt auch Vorsorgende Hilfen, um bei einer schweren psychischen Erkrankung oder Wiedererkrankung und bei sich anbahnenden Konfliktsituationen zu gewährleisten, dass die Betroffenen rechtzeitig ärztlich behandelt und im Zusammenwirken geeignete betreuende Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Vorsorgende Hilfen können aber auch unter bestimmten Bedingungen darin bestehen, eine frühzeitige - und möglichst freiwillige - Krankenhausaufnahme einzuleiten und zu vermitteln, wenn dies notwendig ist.

 

Beschäftigungsmaßnahmen für abstinent orientierte Menschen mit Suchterkrankung

Ein gelungenes Beispiel für eine solche Beschäftigungsmaßnahme findet man in Bochum. Mit der Maßnahme „INSAT – Individuelle Schritte in Arbeit“ bietet die Krisenhilfe in Kooperation mit dem Jobcenter Bochum suchtkranken Menschen Beschäftigung in verschiedenen Arbeitsfeldern sowie Qualifizierung und Betreuung.

https://www.krisenhilfe-bochum.de/index.php/insat/

Ähnliche Programme und Kooperationen gibt auch in anderen Städten in NRW – Informationen dazu findet man über die Suchtberatungsstellen oder die Jobcenter.

 

Betreuerbestellung

Wer auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann, kann Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer erhalten. 

Jeder kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers beim Betreuungsgericht anregen.

Den entsprechenden Antrag findet man hier:

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/index.php

Die Bestellung eines Betreuers ist nachrangig zu allen anderen Formen der Hilfe, wenn durch sie die Interessen eines Betroffenen genauso gut wie durch einen Betreuer wahrgenommen werden können. Dieses sind praktische Hilfen im sozialen Umfeld - von Familienangehörigen, Nachbarn, Freunden; genauso Hilfen durch Beratungsstellen, Soziale Dienste usw. Über Art und Umfang der Betreuung entscheidet das Betreuungsgericht.

 

Berufliche Reha

Berufliche Rehabilitation ist eine „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ für Menschen, die wegen ihrer Gesundheit – Z.B. einer psychischen Erkrankung -  nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Diese Leistung kann zum Beispiel eine Umschulung oder ein Integrationsangebot in einem Berufsförderungswerk (BFW) sein. Im Rahmen der beruflichen Reha besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmer auch medizinisch, psychologisch und sozial betreut werden oder in der Einrichtung wohnen. Die Vermittlung erfolgt durch den Sozialversicherungsträger, die deutsche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder die Berufsgenossenschaft.

 

Betreuung und Begleitung

Von Sucht betroffene Menschen können Hilfe in Form einer individuellen Betreuung und Begleitung durch Beratungsstellen, Fachambulanzen oder Institutsambulanzen in Anspruch nehmen. Die Gesundheitsämter haben eine Beratungsfunktion und vermitteln an Angebote in Form einer Lotsenfunktion. Ob die Gesundheitsämter auch selbst eine Begleitung vorhalten, muss im Einzelfall geklärt werden.


Blue-App

Die blu:app ist ein digitales Angebot des Suchthilfeverbandes Blaues Kreuz in Deutschland, für das Smartphone oder Tablet. Die App ist fokussiert darauf, vor allem Jugendlichen, aber auch andere Nutzerinnen und Nutzern niedrigschwellig über unterschiedliche Süchte beziehungsweise Suchtverhalten zu informieren. In der App finden sich fachlich fundiertes Wissen zu Substanzen und Konsum, Erfahrungsberichte von Menschen, die selbst ein Thema mit Sucht in ihrem Leben hatten, eine Chatfunktion und andere interessante Features. Sie bietet Hilfestellung bei problematischem Suchtmittelkonsum.

 

BTHG Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe Sucht (EGH)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt den Hilfeanspruch für Menschen, die wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählen suchtkranke Menschen zu den Personen mit einer „seelischen Behinderung“. Die Eingliederungshilfe wird mit dem BTHG neu geregelt.

 

CANDIS 

Ein moduläres Ausstiegsprogramm für ältere Jugendliche (>= 16 Jahre) und Erwachsene mit Cannabisstörungen basierend auf den 3 Behandlungsmodulen Motivationsförderung (MET), Kognitive Verhaltenstherapie (CBT) und Training zum Umgang mit psychischen und sozialen Problemen. 

 

Community Reinforcement Approach 

CRA= Gemeindeunterstütze Suchttherapie, 

Der Ansatz besteht darin, Vertrauen zum Süchtigen aufzubauen, gemeinsam mit ihm Ziele, die einen Konsumverzicht lohnend machen, festzulegen und zu überprüfen, ein Netzwerk zu schaffen, das hilft, diese Ziele erreichbar zu machen, z.B. Vernetzung mit Jobcenter, Führerscheinstelle, Tierheim, Ehrenamtlichen Organisation. 

Wichtig dabei ist die Positive Verstärkung – gemeinsam neue Horizonte aufmachen.   

 

CRAFT = CRA Konzept, aber mit Einbindung der Angehörigen. 

Ziele: Verringerung des Substanzkonsum, Behandlungsaufnahme, Verbesserung der Lebenszufriedenheit der Angehörigen. Dies wird erreicht durch 

Beendigung der Verstärkung von unerwünschtem, konsumierendem Verhalten, 

gezielte Verstärkung von abstinenten, funktionalen Verhaltensweisen, Nutzung positiver Verstärkung, Nutzung negativer Konsequenzen. 

 

Eingliederungshilfe

Die Typen von Maßnahmen werden in der Eingliederungshilfe Sucht traditionell unterteilt nach dem Inhalt, und zwar nach Vorsorge, Nachsorge, Übergang sowie nach der Art der Erbringung: stationär, teilstationär oder ambulant. Bei den fortgesetzten Maßnahmen handelt es sich eher um Maßnahmen am Ende der Versorgungskette der Ein­gliederungshilfe, bei denen, wenn der Übergang in eine selbstbe­stimmte Lebensführung oder die Vermittlung an vorrangige Kostenträger noch nicht gelingt, weitere Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfolgen, die längerfristig angelegt sind. Ein fortlaufender, dauernder Verbleib in Maßnahmen der Eingliederungshilfe betrifft etwa ein Zehntel des Personenkreises mit Abhängigkeitsstörungen in der EGH.

Anträge auf Eingliederungshilfe sind in der Regel bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern 

(Landschaftsverband Westfalen Lippe = LWL, Landschaftverband Rheinland = LVR) zu stellen. Hier können Sie auch nähere Informationen zur Eingliederungshilfe in Ihrer Region erhalten.

Erziehungsbeistandsschaft

Eine Erziehungsbeistandschaft ist eine sogenannte ambulante Erziehungshilfe für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Sie wird auf Antrag der Sorgeberechtigen durch das Jugendamt eingeleitet und bietet den Jugendlichen intensive ganzheitliche Hilfestellung in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören beispielsweise die Klärung von Angelegenheiten mit Behörden oder im familiären bzw. sozialen Umfeld, Biographiearbeit unter Beachtung belastender Erfahrungen und/oder schwerwiegender aktueller Problemlagen, soziale und berufliche Integration, Stärkung von persönlichen und sozialen Kompetenzen etc. Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen voraus. Grundlage ist § 30 SGB VIII.

 

Genesungsbegleiter – Ex-In

Der Genesungsbegleiter vermittelt zwischen Arzt und Patient und hat selbst Erfahrungen mit psychischer Erkrankung (Depression, Sucht o.ä.) sowie eine 1-jährige EX-In Ausbildung (Peer-Akademie) absolviert. Ex-In Standorte gibt es beispielsweise in Köln, Münster und Essen. Die Ex-In Vereine bieten u.a. offene Sprechzeiten und Beratungstermine für Betroffene und Angehörige rund um das Thema psychische Erkrankung an.

Weitere Informationen siehe www.ex-in.nrw

 

Jugendwerkstätten

Tagesstruktur und Berufsorientierung

 Förderunterricht - sozialpädagogische Begleitung in persönlichen und beruflichen Angelegenheiten.

Voraussetzungen: 16 - 26 Jahre alt, Drogenabstinenz während der Arbeitszeit

Flexible Teilnahmezeit, auch als Krisenintervention oder Überbrückung möglich

 

ELSA

Online-Beratungs-Programm speziell für Eltern von suchtgefährdeten und abhängigen Kindern und Jugendlichen. 

ELSA besteht aus einem Online-Chat mit persönlichem Berater, Familientagebuch, Übungen und einem Modul Entspannung, Zeit für mich. Infos unter elternberatung-sucht.de 

 

Ergotherapie / Ambulante Ergotherapie

Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist es, gemeinsam mit dem Klienten gesund erhaltende Betätigungen und Aktivitäten zu identifizieren und in den Alltag zu integrieren. Im ambulanten Kontext findet Ergotherapie beispielsweise Anwendung zur Unterstützung der Aufrechterhaltung von Abstinenz als nachstationäres Angebot oder bei chronisch suchtkranken Menschen mit kognitiven Störungen.

Zu den Bereichen der Ergotherapie gehören u.a. Hilfen bei der Selbstversorgung, Produktivität, Freizeitgestaltung, Jobcoaching wie auch Meditation, Achtsamkeitstraining, Wahrnehmungstraining.

 

FreD 

Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten. 

Das Programm wurde im Jahr 2000 eingeführt und richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die illegale Substanzen konsumieren und dabei strafrechtlich auffällig geworden sind. In der Regel erfolgt eine Weisung über das Jugendgericht. Das Angebot besteht aus einem Erstgespräch und Gruppenstunden, in denen der Konsum thematisiert und reflektiert wird und einem Abschlussgespräch. Daran können sich weitergehende Hilfen anschließen.  

 

INSAT – Individuelle Schritte in Arbeit – siehe Beschäftigungsmaßnahmen

 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – INSPE

INSPE ist eine individuelle Betreuung und Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener, die über das Jungendamt erfolgt, SGB VII; §27ff. §35f. Diese Begleitung kann auch mit Jugendlichen durchgeführt werden, die vorerst keine Konsumreduktion oder eine stationäre Therapie anstreben. Der Jugendliche wird nicht über den Konsum definiert und erhält in einem geschützten Rahmen die Möglichkeit positive und negative Aspekte des Konsums gegeneinander abzuwägen, um so eventuell zu einer Änderungsbereitschaft zu gelangen und Alternativen zum Konsum zu entwickeln.  

 

Hilfe mein Kind pubertiert

Ein Kursangebot für Eltern pubertierender und mit Suchtmitteln experimentierender Kinder.

In diesem Programm geht es um die Lebensphase Pubertät und die damit verbundenen kritischen Erziehungsphasen. Ein Schwerpunkt ist dabei: Was ist, wenn mein Sohn, meine Tochter Cannabis, Alkohol oder anderen Substanzen konsumiert. Mittlerweile spielt aber auch die exzessive und verhaltensauffällige Mediennutzung hierbei eine Rolle. Das Programm wird an einigen Standorten in NRW und sehr häufig auch in Bayern angeboten.

Kurve kriegen 

An vielen Orten in NRW wird dieses Programm angeboten. Es ist für mehrfach tatverdächtige Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 15, bei denen die Gefahr der Entwicklung zu sog. Intensivstraftätern besteht. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Polizei und Jugendamt über einen Zeitraum von durchschnttlich 2 Jahre durchgeführt und besteht aus den Modulen Coolnesstraining, Elterncoaching, Erlebnispädagogik und Sozialkompetenztraining.  Siehe auch  https://www.kurvekriegen.nrw.de/

 

Mdft Multidimensionale Familientherapie 

Das ist ein spezielles Behandlungssystem für drogenmissbrauchende Jugendliche mit multiplen Verhaltensauffälligkeiten und ihre Familien. Das therapeutische Konzept wurde in Deutschland zuerst in Berlin in 2003 eingeführt und wird inzwischen vom 2010 gegründeten Dachverband „MDFT Europe“ unterstützt und fachlich begleitet. 

Das Programm berücksichtigt 4 verschiedene Interventionsebenen: 

Die Einstellung/Verhalten des Jugendlichen, 

die Haltung/Erziehungspraxis der Eltern, 

die Beziehung/Interaktionsmuster mit der Familie 

und die außerfamiliären Ressourcen, also das soziale Umfeld. 

Die Dauer der Intervention beträgt 5 -6 Monate mit mehreren Kontakten pro Woche. 

Das Programm wird leider nur von wenigen Städten und Kommunen angeboten, beispielsweise in Köln, wo es durch das Jugendamt finanziert wird und vom SKM Köln durchgeführt wird. Infos unter:

https://jugend-sucht-beratung-koeln.de/fachkraefte/angebote-jugendliche-eltern/mdft/

 

MOVE / Motivierende Kurzintervention

Die Konzepte Move = Motivierende Kurzintervention und die Motivierende Gesprächsführung beinhalten Methoden der Gesprächsführung zur Erhöhung der Eigenmotivation von Menschen, um problematisches Verhalten (z.B. Sucht) zu ändern. 

Der Schwerpunkt liegt bei der Förderung der Änderungsbereitschaft, Verstärkung von Ambivalenzen sowie der empathischen Begleitung und Unterstützung von suchtmittelkonsumierenden Menschen im Veränderungsprozess auf Augenhöhe. Diese Konzepte werden bislang ausschließlich an Fachkräfte und Multiplikatoren vermittelt.

www.ginko-stiftung.de/move/Was-ist-MOVE.aspx 

www.degemg.org/                             

https://www.motivational-interview.de/

 

MPU-Vorbereitungsprogramme = Med.psychol.Untersuchung zum Wiedererwerb der Fahrerlaubnis. Der TÜV, viele Privatanbieter und auch Suchtberatungsstellen bieten hier entsprechende Angebot an. 

 

Nachsorge

Im Rahmen der Nachsorge (nach Reha) bieten Kliniken verschiedene weitere Hilfsoptionen im ambulanten und stationären Bereich. Dazu zählen therapeutische Maßnahmen wie ambulante Psychotherapie, Ergotherapie oder Arbeitstherapie.

 

Netzwerke und Zusammenarbeit

Es entstehen immer mehr Behandlungsverbünde zwischen den Beteiligten in der Suchthilfe. Viele der in den Behandlungskontext eingebundene Stellen wie Beratungsstellen, Jugendämter, Gesundheitsämter, Ärzte, Therapeuten, Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste, Reha- und Adaptionskliniken, Jobcenter, Führerscheinstelle, Polizei, Justizvollzugsanstalt, Betreuungsstellen in der gesundheitlichen und sozialen Sicherung, Selbsthilfe, usw. stehen im Austausch miteinander, beispielsweise über Fachkonferenzen oder direkte Kooperationsvereinbarung und Netzwerke.

 

Niedrigschwellige Angebote 

hierzu gehören zum Beispiel Kontakt und Begegnungsstätten, Streetwork, (mobile) Drogenkonsumräume, Notschlafstellen, Maßnahmen zu Harmreduction etc.   

 

Offene Sprechstunden

Die meisten Beratungsstellen bieten auch offene Sprechstunden an, so dass ein Besuch dort auch spontan möglich ist.

 

Online-Beratung

Viele Beratungsstellen bieten ihre Hilfen auch online an. Das Angebot der verschiedenen Internet-Beratungsforen ist groß und reicht von Konsum-Selbsttests über Substanz-Wissenstests bis zu Hilfen zur Konsumreduzierung, siehe beispielsweise Angebot auf der Seite drugcom.de. 

Unter dem Suchbegriff „Drogenhilfe Online“ findet man ein umfangreiches Angebot. 

Auch hier findet man ein gutes übersichtliches Angebot: https://www.caritas.de/onlineberatung

 

Psychiatrische Pflege

Ambulante psychiatrische Pflege soll dazu beitragen, dass psychisch erkrankte Menschen in ihrer häuslichen Umgebung leben können und helfen, Klinikaufenthalte zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

 

Polizei Kommissariat Vorbeugung

Auch über die Polizei kann man umfassende Informationen zu suchtbezogenen Themen erhalten. Man sollte allerdings bedenken, dass die Polizei eine Strafverfolgungspflicht hat. 

Über die u.g. Website können auch verschiedene Broschüren zum Thema heruntergeladen werden und es sind weitere interessante Informationen erhältlich.

www.polizei-beratung.de

 

Psychotherapie – siehe ambulante Psychotherapie

 

Psychotherapeutische Interventionsformen in der Suchtberatung, die als besonders wirksam erachtet werden, sind u.a. die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) und Kontingenzmanagement (KM) und die Kombinationen der verschiedenen Ansätze. 

 

PSB = Psychosoziale Betreuung Substituierter

Die PSB ist eine flankierende Maßnahme für Substituierte suchtkranke Menschen und zielt auf die psychische und soziale Stabilisierung der Betroffenen. Sie werden in ihrem individuellen Veränderungsprozess und bei der Erprobung neuer Handlungskompetenzen fachlich unterstützt und begleitet. Ziele können sein: Körperliche und seelische Stabilisierung, Wiedereingliederung in ein gesellschaftliches Leben, Entwicklung einer zufriedenstellenden Lebensführung, Beikonsumreduzierung, Reflexion des Suchtverhaltens etc. Ausgangspunkte der PSB sind die individuelle Lebenssituation, aktuelle Wünsche, Probleme, bei deren Bearbeitung die persönlichen Fähigkeiten gesehen und gefördert werden. Sie bestimmen die jeweiligen Inhalte und Ziele im Beratungsprozess.

 

Quit the Shit

Ist ein Online-Programm, dass junge Menschen mit problematischem Cannabiskonsum über einen Zeitraum von 4-6 Wochen mit Unterstützung eines professionellen Online-Beratungsteams und einem Online-Konsumtagebuch, helfen will, den Cannabis Konsum zu reduzieren oder vollständig aufzugeben.

https://www.quit-the-shit.net/qts/

 

Realize it

Ist ein Programm zur Frühintervention bei Cannabis Missbrauch, das 2004 mit der Zielsetzung, den individuellen Konsum signifikant zu reduzieren, eingeführt wurde. Zu dem Programm gibt es ein Online-basiertes Begleitheft und Online-Tagebuch. Das Programm wurde inzwischen in zahlreichen Beratungsstellen implementiert.

https://www.realize-it.org/

 

Rückfallpropylaxegruppen

bestehen aus verschiedenen Modulen. Hier geht es um Risikowahrnehmung, verbesserte Bewältigungskompetenz und Hilfestellung beim Herauswachsen aus der Sucht.

Selbsthilfegruppen für Betroffene und/oder Angehörige. 

Entsprechende Angebote können über die Selbsthilfekontaktstellen recherchiert werden.

Hierunter fallen beispielsweise Suchtselbsthilfegruppen, NA Gruppen (Narcotics Anonymous) und Angehörigengruppen wie beispielsweise die ARWED Eltern- und Angehörigenkreise. Die Gruppen sind entweder durch Betroffene selbstorganisiert oder finden angeleitet durch Therapeuten/Ärzte/Sozialpädagogen als Teil des Hilfeangebots von Beratungsstellen oder Kliniken statt.

 

SKOLL - Selbstkontrolltraining 

ist ein Gruppentraining, das die Teilnehmer bei der Selbstkontrolle ihres Konsums unterstützt und gemeinsam Strategien zur Krisenbewältigung entwickelt und alternative Verhaltensweisen sucht. 

https://www.skoll.de/

 

Substitutionsbehandlung

Bei einer Substitutionsbehandlung werden dem opiat- bzw. heroinabhängigen Patienten durch eine Ärztin / einen Arzt mit entsprechender Zusatzqualifikation Heroinersatzstoffe verschrieben. Das heißt, das Heroin wird durch ein legales Medikament ersetzt. Als Substitute (Ersatzstoffe) stehen folgende Medikamente zur Verfügung: Methadon, Polamidon oder Subutex. Diese werden wie das illegale Heroin zu den Opiaten gezählt. Sie unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz, da sie wie bei dem Konsum aller Opiate eine Abhängigkeit hervorrufen können. Durch die tägliche Einnahme des Substituts werden Entzugserscheinungen vermieden.

Seit 2009 wird in einigen Großstädten für schwerkranke Opioidabhängige die Behandlung mit reinem Heroin (Diamorphin) in Spezialambulanzen ermöglicht.

 

Suchtberatung

Die wichtigsten Angebote der Suchtberatung in der Zusammenfassung:

Niedrigschwellige Angebote, Beratung, Beratung von Angehörigen, Aufsuchende Beratung, Offene Sprechstunden, Betreuung und Begleitung,

Konzepte für die ambulante Rehabilitation, Vermittlung in weiterführende Hilfen, PSB = Psychosoziale Betreuung Substituierter, Aufsuchende und Vorsorgende Hilfen, Aufsuchendes Suchtclearing, Ambulant betreutes Wohnen, Ambulante Psychotherapie, Ambulante Rehabilitation, Suchtberatung im Justizvollzug, Erschließung von regionalen Hilfenetzwerken und Hilfeverbundsystemen,  Hilfen zur Wiedereingliederung in den Alltag, individuelle Hilfeplanung mit dem Ziel der Ermöglichung der Teilhabe, spezielle Programme für bestimmte Gruppen (nach Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft etc.) Online-Beratung, Selbsthilfe

 

Sprechstunden –

Sprechstunden werden in Kliniken, Gesundheitsämtern oder Drogenberatungsstellen durch Ärzte, Psychotherapeuten oder Suchthilfetherapeuten und Berater für Klienten und/oder Angehörige angeboten.

 

Suchtnotruf – gibt es in vielen Städten von NRW -

regional im Internet unter Suchtnotruf googeln.

 

Sucht- und Drogenhotline, bundesweit 01805 – 313031

https://www.sucht-und-drogen-hotline.de/

Sie bietet telefonische Beratung, Hilfe und Informationen durch erfahrene Fachleute aus der Drogen- und Suchthilfe. An die Sucht & Drogen Hotline können sich sowohl Menschen mit Suchtproblemen als auch deren Angehörige, Freunde oder Kollegen wenden. Die Hotline ist 24 Stunden am Tag besetzt.

 

Teilhabechancengesetz (§ 16e oder §16i SGBII)

Fördermöglichkeit für Menschen, die ohne Unterstützung keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben mit begleitendem ganzheitlichem Coaching. Die Jobcenter prüfen, ob eine Förderung in Betracht kommt oder ein passendes Beschäftigungsangebot vorliegt.

 

TVG Therapievorbereitungsgruppe

TVG hilft bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsum und dient der Vorbereitung auf eine medizinische Rehamaßnahme. Diese Maßnahme kann auch der Motivationsprüfung dienen und vom Leistungsträger vorgeschrieben werden. 

 

Wohntraining 

bietet Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen die Möglichkeit begleitetes Wohnen mit Unterstützung auszuprobieren. Es richtet sich an erwachsene Menschen, die noch zu Hause wohnen und eine Wohnperspektive entwickeln möchten.

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